Ohne Haftpflichtversicherung keine Dreharbeiten.
Über die Besonderheiten der Haftpflichtversicherung für Foto- und Filmproduktionen: die Produktionshaftpflichtversicherung
Versicherungen bieten für Unternehmen einen generellen Versicherungsschutz für alle Risiken bei der Durchführung ihrer betrieblichen und beruflichen Tätigkeiten und Inhalte an, der mit einem Versicherungsvertrag abgeschlossen wird. Der Versicherungsschutz wird allen Unternehmen wie auch Freiberuflern angeboten.
Im Bereich Film-, Fernsehen- und Fotoproduktionen existieren jedoch spezielle, an die Branche und deren Tätigkeiten angepasste Risiken und deren mögliche Schadensfälle: die Produktionshaftpflichtversicherung oder die Filmversicherung.
Eine Produktionshaftpflichtversicherung kann auch einen temporären Versicherungsschutz anbieten und zwar nur für den Zeitraum der Produktionsdauer: sie heißt, was sie ist: Temporäre Produktionshaftpflichtversicherung.
"Versichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Dritte durch die Dreharbeiten, also nach Verschulden der Produktion erlitten haben."
(Haftpflichtversicherung Film & TV, howden CANINENBERG)
Ebenfalls wichtig zu wissen: eine Businesshaftpflichtversicherung oder eine Betriebshaftpflicht, ist kein passender Versicherungsschutz für Privatpersonen, Studenten oder Schüler*innen. Die private Haftpflichtversicherung unterscheidet sich in vielen Punkten von einer Businesshaftpflicht.
Einer der wichtigsten Punkte: das Team und die Darsteller*innen, die gebucht werden, sind nicht in eine private Haftpflichtversicherung eingebunden: sie sind nicht gegen Schäden mitversichert, die sie in Mietobjekten Dritter verursachen. Mietanfragen von Schüler*innen und Student*innen sowie von Privatpersonen sind ein hoher Risikofaktor, da sich dieser Personenkreis nicht entsprechend versichern kann. Keine Überraschung also, wenn eine Location um eine hohe Kaution bittet, um das Risiko eines Schadens abzusichern.
Alle Produktionsfirmen, Fotograf*innen oder Videoproducer die Locations anmieten, müssen haftpflichtversichert sein und eine Business-Haftpflichtversicherung als Produktionshaftpflichtversicherung nachweisen können. Alles andere wäre fahrlässig.
Warum reicht eine Betriebshaftpflichtversicherung nicht aus?
Der große Unterschied: wenn eine Location für ein Shooting gemietet wird, reicht eine "einfache" Haftpflichtversicherung oder eine "einfache" Businesshaftpflicht, also eine Standard-Betriebshaftpflichtversicherung oft nicht aus.
Dies liegt daran, dass die möglichen Schäden in einem gemieteten Objekt und außerhalb der eigenen Firmenräume - also Schäden am Eigentum Dritter - sowie der Versicherungsschutz für das extern gebuchte Team, das nicht aus eigenen Mitarbeitern besteht, von einer "einfachen" Betriebshaftpflicht im Normalfall nicht gedeckt sind.
"Die Zerstörung oder Beschädigung der Filmkulisse oder von Requisiten und Dekorationen können die Filmproduktion erheblich verzögern oder zum Abbruch des Drehs führen. Die hiermit verbundenen Kostenrisiken deckt die HDI Sachausfall-Versicherung ab. Bei einem Produktionsabbruch sind die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen noch zu leistenden Zahlungen ebenfalls abgesichert."
(HDI Film-Komplettschutz, 2. Sach-Ausfallversicherung)
Der Produktionshaftpflichtversicherungsnachweis.
Jede Anmietung einer Location setzt also den Abschluss des Mietenden, über eine Produktionshaftpflichtversicherung (Business-Haftpflicht) voraus. Der Versicherungsnachweis ist obligatorisch.
Die Produktion sendet dazu einen Deckungsnachweis an den Vermietenden. Dies kann sein, eine Kopie der Versicherungspolice oder die Bestätigung des Versicherers, über den soeben erfolgten Abschluss einer Versicherung. Da ohne Versicherungsnachweis kein Motivvertrag zustande kommt, ist dieser Deckungsnachweis verpflichtend und hat Priorität.
Senden Sie den Vermietenden eine Bestätigung mit folgenden gut erkennbaren Daten:
- Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer*in
- Versicherungsnummer
- Vertragslaufzeit
- versicherte Schadenshöhe
- versicherter Schadensumfang
Wer schließt die Versicherung ab?
Motivverträge oder Mietverträge setzen das Vorhandensein eines entsprechenden Versicherungsschutzes vertraglich voraus. Idealerweise ist die Vertragspartei des Motivvertrages auch Versicherungsnehmer*in. Denn nur die Versicherungsnehmer*in garantiert gegenüber den Vermietenden, dass eine Business-Haftpflichtversicherung oder eine Produktionshaftpflichtversicherung bei Anmietung vorhanden ist oder abgeschlossen wurde. Oft lautet eine Klausel in einem Mietvertrag, dass der Nachweis auf Verlangen des Vermietenden jederzeit vorzulegen ist.
Zumindest der Abschluss einer Temporären Produktionshaftpflichtversicherung ist eine Voraussetzung, wenn man in fremden Eigentum, also on-location produziert. Gegebenenfalls muss eine vorhandene Haftpflichtversicherung sogar an die besonderen Gegebenheiten vor Ort angepasst werden.
Unser Tipp für Produktionen: Produktionen sollten einen aktuellen Versicherungsnachweis für das laufende Versicherungsjahr oder eine Versicherungsbestätigung bereithalten und vorlegen können.
Unser Tipp für Vermietende: lassen Sie sich die Versicherungspolice oder die Versicherungsbestätigung vor Drehbeginn und vor Vertragsunterzeichnung zeigen.
Grundlagen der Produktionshaftpflichtversicherung oder Business-Haftpflicht
Was ist zu versichern? Jede Person, die sich in einer gemieteten Location aufhält: alle Mitarbeitenden der Produktion, das gesamte Film-, Video- oder Fototeam, ob angestellt oder gebucht. Die Darsteller*innen, Extras und Models, Begleitpersonen von Kindern und die Kinder selbst. Sind Tiere am Set oder in Handlungsstränge eingebunden, sind diese ebenfalls zu versichern.
"Ansprüche Dritter gegenüber Produzenten aufgrund von Personen- oder Sachschäden können äußerst unangenehm werden. Die Produktionshaftpflichtversicherung prüft die gestellten Ansprüche, wehrt sie ab oder erfüllt sie, wenn sie sich als berechtigt erweisen. "
(Produktionshaftpflichtversicherung, Deutsche Filmversicherungs Gesellschaft DFG)
Dauer der Versicherung? Die Versicherungsschutz umfasst mindestens den gesamten Produktionszeitraum.
Dieser Zeitraum beginnt in Bezug auf die gebuchte Location, ab dem Zeitpunkt, ab dem die erste Person die Location betritt. Der Zeitraum endet, wenn die letzte Person die Location verlassen hat.
Temporäre Versicherungen bieten den Versicherungsschutz für diese Zeitspanne, für die Gesamtdauer einer Produktion, an.
"Die Filmversicherung wird in der Regel als Einzelpolice für die jeweilige Produktion bis zum Ende der jeweiligen Produktion bzw. Nachbearbeitungszeit abgeschlossen."
(Filmversicherung der Gothaer)
Zur Erinnerung: Der Versicherungsschutz muss gegeben sein, sobald die erste Person die Location betritt und muss solange gelten, bis die letzte Person die Location verlässt: also auch an Bautagen und Standtagen sowie zu Vor- und Nachbereitungszeiten.
Liegt der Abschluss einer Businesshaftpflichtversicherung länger zurück, sind Versicherungsunternehmen gerne dazu bereit, den laufenden, aktuellen Versicherungsschutz zu bestätigen.
Versicherungssumme und Versicherungsumfang? Da es Leistungsunterschiede bei Versicherungsunternehmen gibt, sollten Produktionen auf nachfolgende Kriterien achten.
Sinnvolle Deckungssummen und Leistungsarten für die Anmietung einer Location
- Deckungssumme für Personen und Sachschäden: ca. in Höhe von 3 Millionen Euro
- Deckungssumme für Vermögensschäden: mindestens 1 Million Euro
- Mitversichert: Freie Mitarbeiter/Subunternehmerbeauftragung
- Mitversichert: Mietsachschäden
- Mitversichert: Obhut Schäden
- Mitversichert: Sonstige Tätigkeitsschäden (z.B. Be- und Entladen)
- Mitversichert: Umweltrisiken (falls erforderlich)
Was kostet eine temporäre Produktionshaftpflichtversicherung? Die schwierigste Frage. Denn je nach Risiko, Bedarf und Aufwand, Geltungsbereich und Deckungsumfang schnüren Versicherer unterschiedliche, anpassbare Pakete. Es gibt bereits Angebote ab ca. 250 Euro zuzüglich Versicherungssteuer.
"Gemeinsam ist allen Produktionsversicherungen, dass sie für einen begrenzten Zeitraum - für die Dauer der Produktion - abgeschlossen werden. Versicherung des Foto-Teams: Mitarbeiter der Produktion, (das gesamte Foto- / Filmteam) sind über die Haftpflichtversicherung abgedeckt."
(Fotografenversicherung, Produktionsversicherung für Haftpflicht und Requisiten, Kameraversicherung Andreas Matthiessen)
Wann ist die Versicherungs-Police dem Vermieter vorzulegen? Der Mieter verpflichtet sich dazu, dem Vermieter eine Kopie seiner Versicherung spätestens eine Woche vor der Produktion vorzulegen. Die Versicherung muss sowohl Schäden am Mietgegenstand selbst, wie auch Personen- und Sachschäden abdecken. 5 Werktage vor Produktionsbeginn wird der Deckungsnachweis über die vorhandene Produktions-Haftpflichtversicherung (Businesshaftpflicht) benötigt. Die Vorlage und das Vorhandensein eines Haftpflichtversicherungsnachweises durch den Motivnehmenden ist obligatorisch und Bestandteil des Motivvertrages. Da ohne diesen Versicherungsnachweis kein Motivvertrag zustande kommt, hat dieser, von jedem Mietenden, bei jeder Vermietung vorzulegende Nachweis, absolute Priorität.
Wann kommt der Haftungsausschluss ins Spiel?
Diese Klausel wird eine Location nutzen, die sich von der Haftung für Sorgfaltspflichtverletzungen, Gewährleistungsrechten oder sonstigen Pflichtverletzungen - auf individuelle Art ausgehandelt - befreien, diese begrenzen oder gegen solche absichern will. Meist wird dies an gefährlicheren, unwegsamen oder risikoreichen Locations zur Pflicht, denn auch wenn Aufsichtspersonen und Sicherheitseinweisungen über die Dreharbeiten wachen, kann nie ausgeschlossen werden, dass Unachtsamkeiten -mit oder ohne Vorsatz- geschehen.
Fazit
Jede Vermietung setzt also eine vorhandene, gültige, die möglichen Schäden ausreichend deckende Produktionshaftpflichtversicherung, Businesshaftpflicht oder Betriebshaftpflicht voraus. Welchen Versicherungstyp Sie wählen, von welchem Versicherungsunternehmen Sie Ihre Produktion versichern lassen und ob Sie die dauerhafte oder die temporäre Police wählen, bleibt selbstverständlich jeder Produktion selbst überlassen.
Bevor man Versicherungsverträge unterschreibt, sollte man sich ausführlich beraten lassen, denn jede Film- oder Fotoproduktion ist anders.
Eine Sache bleibt jedoch immer gleich: ohne Produktionshaftpflicht keine Produktion!
Vermietende können einen Motivvertrag außerordentlich kündigen, wenn die Vertragspartei, die Produktion als Mietende, ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Dies betrifft auch die Verpflichtung, den Deckungsnachweis der Produktionshaftpflichtversicherung jederzeit vorlegen zu können.
Tritt der Schadensfall ein, gibt es ein paar Punkte zu beachten, die wir in einem weiteren Blogartikel beschreiben: